Sonderregelung Spätfrost 2024

Unterstützung für frostgeschädigte VDP.Mitglieder

In diesem Jahr sind nahezu alle Anbaugebiete von schweren Frostschäden betroffen, besonders in Sachsen, Saale-Unstrut, Nahe und Saar haben die Winzer:innen extreme Ausfälle zu verzeichnen. Um unsere betroffenen Mitglieder zu unterstützen, hat unsere jüngste Mitgliederversammlung an der Saar eine wichtige Entscheidung für das Weinjahr 2024 getroffen.

Grundsätzlich dürfen Weine mit dem VDP.Adler nur aus gutseigenen Trauben gekeltert werden. Doch aufgrund des verheerenden Frostereignisses 2024 machen wir eine Ausnahme: Stark betroffene VDP.Mitglieder dürfen den VDP.Adler auf Weinen führen, die aus Trauben, Most oder Jungwein anderer VDP.Betriebe stammen. So stellen wir sicher, dass die strengen VDP.Regularien in der Erzeugung und im Weinberg weiterhin eingehalten und im Sinne der Kolleginnen und Kollegen im VDP umgesetzt werden. Diese Weine werden auf dem Rückenetikett mit dem Zusatz „Ein Wein der Solidaritätsgemeinschaft VDP“ gekennzeichnet.

Diese Maßnahme zeigt unsere Solidarität und den Zusammenhalt in schwierigen Zeiten. Schon während der Flutkatastrophe im Ahrtal vor drei Jahren haben wir erlebt, wie wichtig gegenseitige Unterstützung ist. Nun beweisen wir erneut, dass wir als Gemeinschaft stark sind und uns gegenseitig helfen. Nur gemeinsam lassen sich solche Herausforderungen meistern und die Qualität unserer Weine sichern!

Die Fotos stammen von folgenden VDP.Weingütern:

Böhme und Töchter, Emrich-Schönleber, Toni Jost (von oben nach unten)