VDP.KLASSIFIKATION

Der Schlüssel für die Einzigartigkeit von VDP.Weinen ist ihre Herkunft. Es sind die Böden, das Licht und der Schatten, der Wind, die Hitze oder Kühle, die Weine außergewöhnlich machen, ihnen Persönlichkeit und Charakter geben können. Die Winzer im VDP analysieren diese Gegebenheiten genau, ziehen dazu auch alte Lagenkarten zu Rate, suchen nach den jeweils passenden Rebsorten und bewerten auf dieser Grundlage die Weinberge. Unsere VDP.Klassifikation basiert dabei auf einer klaren Philosophie: Je enger die Herkunft, desto höher die Qualität.

Die allerbesten Weinberge adeln wir mit der Auszeichnung VDP.GROSSEN LAGE®. Weine aus diesen Lagen strahlen durch ihre Einzigartigkeit und Unverwechselbarkeit. Auch Weine aus der Stufe  VDP.ERSTER LAGE® zeichnen sich durch ihren besonderen Lagencharakter aus. VDP.ORTSWEINE entstammen den besten Weinbergen eines Ortes. VDP.GUTSWEINE sind die Basis unserer herkunftsgeprägten Philosophie und kommen nur aus gutseigenen Weinbergen. Alle Weine unserer Winzer tragen den VDP.Adler auf dem Flaschenhals – als vertrauenswürdige Garantie für beste Weine.

Übrigens: Die VDP.Klassifikation besitzt keinen weingesetzlichen Status, sondern beruht auf privatrechtlichen Regelungen des VDP.


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Die VDP.Klassifikation
Wir setzen Maßstäbe in Qualität und Weingenuss

Ausgangspunkt für die Überlegungen zu einer VDP internen Klassifikation waren Fehlentwicklungen, die durch das Weingesetz von 1971 eingeleitet wurden. Sie hatten zur Folge, dass man gute Weine nur noch schwer von schlechten Weinen differenzieren konnte. Die entscheidenden Schwächen dieses Gesetzes waren:

1. Lagennamen hatten ihre Wertigkeit verloren
1971 wurden alle Weinbergsflächen in Deutschland als Qualitätsflächen definiert. Tausende von Lagen wurden zusammengefasst. Der jeweils bekannteste Lagennamen wurde für die zusammengelegten Flächen – ohne Rücksicht auf die unterschiedliche Qualität der Lagenteile – verwandt. Dazu wurden Großlagen geschaffen, deren Bezeichnungen mit Einzellagennamen verwechselbar sind, und die oft über mehrere Ortschaften hinweg zahlreiche Lagen zusammenfassen.

2. Die traditionellen Qualitätsbezeichnungen hatten ihre Qualitätsaussage verloren
Die Weinmengen, die unter Prädikatsbezeichnungen vermarktet werden konnten, wurden inflationiert, weil nur der Zuckergehalt im Traubensaft über die Qualitätseinstufung entschied.

3. Die Qualitätsbegriffe wurden nicht mit Geschmackstypizitäten verknüpft
Neue technische Möglichkeiten in der Weinbereitung begünstigten die Erzeugung restsüßer Weine (z. B. durch Süßreserve), die vormals nur „natürlich“ entstanden. Hochwertige, trockene Weine gab es kaum noch. Die traditionellen Begriffe wie etwa „Spätlese“ wurden für eine Vielzahl von Geschmacksrichtungen verwendet. Seit 1984 gibt es innerhalb der Prädikatsweingüter eine interne Klassifikationsbewegung als Antwort auf die vorgenannten Fehlentwicklungen.

Seit 2001 entwickeln die Prädikatsweingüter schrittweise und im Austausch mit Kunden, dem Markt sowie der weingeneigten Öffentlichkeit ihr privatrechtliches Klassifikationsmodell fort. Natürlich war eine optimale Lösung als Antwort auf die Fehlentwicklungen von drei Jahrzehnten nicht in einem Schritt möglich. Aber nach vielen Jahren der Diskussion und des Austausches wurde in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung im Januar 2012 in Neustadt an der Weinstraße die ­neue Klassifikation einstimmig verabschiedet.
 

Ab 1996 entwickeln die VDP.Prädikatsweingüter schrittweise und im engen Austausch mit Kunden, dem Markt sowie der weingeneigten Öffentlichkeit ihr privatrechtliches Klassifikationsmodell. Eine optimale Lösung als Antwort auf die Fehlentwicklungen von drei Jahrzehnten war allerdings nicht in einem Schritt zu machen. Zudem mussten auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen, etwa das Weinbezeichnungsrecht, beachtet werden.

1996 | Das VDP.Manifest wird verkündet: „Eine Klassifizierung der Weinberge, deren Vorteile andere Weinbauländer längst erkannt haben, sichert unser gemeinsames Kulturerbe für die Zukunft.“

1997 | Der VDP.Nahe beschließt das Riesling-Statut. Nur noch Riesling-Weine aus den besten, abgegrenzten Weinbergen werden mit Lagenbezeichnung angeboten.

1998 | Gründung des Comité ERSTES GEWÄCHS. Weingüter der Regionen Rheingau, Rheinhessen und Pfalz schließen sich zusammen, um gemeinsam den ERSTES-GEWÄCHS-Gedanken voranzutreiben.

1998 | Die VDP.Mitgliederversammlung verabschiedet einheitliche Klassifikationsgrundsätze für klassifizierte Gewächse deutscher Herkunft: Die Weine sollen durch Herkunft, Rebsorte und Geschmacksbild ein klares, hochklassiges Profi haben.

1999 | Die Gütekarte der Rheingauer Lagen wird präsentiert und die hessische Gütezeichenverordnung "ERSTES GEWÄCHS" verabschiedet. Mit dem Jahrgang 1999 gibt es erstmals Weine, die den Begriff "ERSTES GEWÄCHS" auf dem Etikett verwenden dürfen.

2000 | Namensänderung des Verbandes in: VDP.Die Prädikatsweingüter.

2001 | Casteller Beschlüsse: Die VDP.Mitgliederversammlung verabschiedet die erste verbandsinterne Klassifikation der Herkünfte und einigt sich auf ein Drei-Stufen-Modell. Der Fokus wurde auf die oberste Stufe der Klassifikation gelegt und als Grosses Gewächs benannt.

2002 | Die VDP.Mitgliederversammlung konkretisiert die Definition von Grosses Gewächs als geschmacklich trockenen Wein und stellt die frucht- und edelsüßen Weine qualitativ mit den Grossen Gewächsen auf eine Ebene. Die Eins mit Traube ist das Kennzeichen dieser Weine.

2003 | Mit Verabschiedung des Klassifikations-Statutes an Mosel-Saar-Ruwer werden klare Geschmacksdefinitionen für die fruchtsüßen Prädikate der obersten Klassifikationsstufe festgelegt, die fortan als ERSTE LAGE bezeichnet werden. (Hintergrund: Die weingesetzliche Großlage spielte zu diesem Zeitpunkt noch eine größere Rolle in der Flaschenweinvermarktung und der Name GROSSE LAGE wäre mit dieser Bezeichnung zu leicht verwechselbar.)

2006 | Marienthaler Beschlüsse: Die VDP.Mitgliederversammlung ebnet den Weg für die heute gültige Klassifikation:

• „VDP.ERSTE LAGE“ heißt der einheitliche Oberbegriff in allen Anbaugebieten für alle Weine der obersten Kategorie: Das Logo „Eins mit Traube“ kennzeichnet diese Weine auf dem Etikett und bei trockenen Weinen auf der Flasche eingeprägt.

• Die trockenen Weine aus Ersten Lagen werden als GROSSES GEWÄCHS bezeichnet. Ab Jahrgang 2006 sind diese Weine gesetzlich trocken, das heißt sie haben maximal neun Gramm Restzucker.

• Die fruchtsüßen VDP.ERSTE LAGE-Weine werden mit den Prädikaten im traditionellen Sinn gekennzeichnet, z. B. Spätlese, Auslese bis hin zur Trockenbeerenauslese und Eiswein.

• Lagenverbrauch: Nach einer Übergangsfrist gilt, dass im trockenen Bereich in jedem Jahr nur ein VDP. GROSSES GEWÄCHS® den Lagennamen tragen darf.

2012 | In einer außerordentlichen Mitgliederversammlung in Neustadt an der Weinstraße wird die vierstufige VDP.Klassifikation mit VDP.GUTSWEIN, VDP.ORTSWEIN, VDP.ERSTE LAGE® und VDP.GROSSE LAGE® einstimmig verabschiedet – anlog zur burgundischen Klassifikation mit Premier Crus und Grands Crus. Diese ermöglicht ab dem Jahrgang 2012 eine Unterscheidung der Lagengüte. In Konsequenz wurden alle bis dato als ERSTE LAGE klassifizierten Lagen auf ihre Eignung in Teilen oder als Ganzes für eine VDP.GROSSE LAGE® überprüft. Fortan sollen nur Weine mit Lagencharakter einen Lagennamen tragen.

 


VDP.GROSSE LAGE®

UNSER NONPLUSULTRA.
Die Weine aus diesen Lagen sind Deutschlands absolute Spitze!

In diesen Weinen ist der Herkunftsgedanke auf die qualitative Spitze getrieben. Sie stammen oft aus weltberühmten Lagen, die durchweg außerordentliche Trauben hervorbringen und teils schon in jahrhundertealten Karten festgehalten worden sind. In ihnen spiegeln sich unnachahmlich der einzigartige Charakter der Lage, die besondere Beschaffenheit des Bodens und das großartige Können derer, die mit dem Weinberg oft schon seit vielen Generationen vertraut sind. Mit ihren überragenden Qualitäten setzen VDP.GROSSE LAGE® Weine seit langem und immer wieder Maßstäbe. VDP.GROSSE LAGE® Weine, die trocken sind, nennen wir VDP.GROSSES GEWÄCHS®. Man erkennt sie am GG-Logo auf der Flasche.

REBSORTEN
Regional definierte und zum jeweiligen Weinberg passende Rebsorten. Mehr über die regional zugelassenen Rebsorten finden Sie am Ende dieser Seite (1).

ERTRAG
Die Erntemenge ist auf einen Ertrag von maximal 50 Hektoliter* pro Hektar beschränkt.

LESE UND LESEZEITPUNKT
Die Trauben werden selektiv von Hand geerntet. Das Lesegut muss aus physiologisch vollreifen Trauben bestehen.

VINIFIKATION
Die Weine werden ausschließlich mittels traditioneller Produktionsverfahren erzeugt.

ZERTIFIZIERUNG
Neben der üblichen VDP.Betriebsprüfung unterliegen die Weine aus VDP.GROSSEN LAGEN® zusätzlicher Kontrolle und Prüfung: Die qualitätsorientierte Arbeit im Weinberg und insbesondere das Ertragsniveau werden in jedem Weinberg während der gesamten Vegetationsperiode und vor der Lese überwacht. Die Weine werden vor und nach der Abfüllung durch eine Prüfungskommission geprüft und bestätigt.

KENNZEICHNUNG
Trockene Weine aus einer Lage der Klassifikation VDP.GROSSE LAGE® werden als VDP.GROSSES GEWÄCHS® bezeichnet und in einer speziellen, mit dem GG-Traube-Logo geprägten Flasche abgefüllt.
Frucht- und edelsüße Weine tragen die klassischen Prädikate „Kabinett“, „Spätlese“, „Auslese“, „Beerenauslese“, „Trockenbeerenauslese“ und „Eiswein“.
Ein Wein aus einer Lage der Klassifikation VDP.GROSSE LAGE® trägt neben dem Namen des Weinguts und der Rebsorte den Lagennamen ohne Ortsnamen als Hinweis auf seine Herkunft auf dem Etikett. Jeder Wein aus einer Lage der Klassifikation VDP.GROSSE LAGE® trägt eine entsprechende Kennzeichnung auf der Kapsel.
Im Ausnahmefall kann auf die Verwendung der Sonderflasche verzichtet und das Logo „GG-Traube“ auf dem Frontetikett platziert werden.

MARKETING
Frucht- und edelsüße Prädikatsweine aus einer Lage der Klassifikation VDP.GROSSE LAGE® kommen ab dem 1. Mai des auf die Lese folgenden Kalenderjahres auf den Markt. Die Weißweine unter den VDP.GROSSEN GEWÄCHSEN® werden erst nach etwa einjähriger Reife ab dem 1. September auf den Markt gebracht. Und die Rotweine reifen noch ein Jahr länger – davon mindestens 12 Monate im Eichenfass – und werden erst ab dem 1. September des zweiten auf die Lese folgenden Kalenderjahres für den Verkauf freigegeben.


* Die Natur ist unser Metier und das Wetter bestimmt maßgeblich unser Handwerk. Deshalb sind jahrgangsbedingte Abweichungen von unserem Regelwerk nach regionalen Kriterien möglich. Hierbei können auch die Steilheit der jeweiligen Weinbergslage und die Anzahl der gepflanzten Rebstöcke eine Rolle spielen.



(1) Die Regionen haben folgende Rebsorten für VDP.GROSSE LAGE® definiert:

Ahr: Spätburgunder, Frühburgunder. Ausschließlich edelsüß: Riesling
Baden: Riesling, Weißburgunder, Grauburgunder, Chardonnay, Spätburgunder, Lemberger (Badische Bergstraße & Kraichgau)
Franken: Riesling, Silvaner, Weißburgunder, Spätburgunder
Mittelrhein: Riesling, Spätburgunder
Mosel-Saar-Ruwer: Riesling, Spätburgunder
Nahe: Riesling
Pfalz: Riesling, Weißburgunder, Spätburgunder
Rheingau: Riesling, Spätburgunder
Rheinhessen: Riesling, Spätburgunder
Sachsen / Saale-Unstrut: Riesling, Weißburgunder, Grauburgunder, Spätburgunder, Frühburgunder, Chardonnay
Württemberg: Riesling, Weißburgunder, Grauburgunder, Spätburgunder, Lemberger

VDP.ERSTE LAGE®

ERSTE KLASSE.  
Jeder ein Typ für sich.

Weine, denen wir die Auszeichnung VDP.ERSTE LAGE® verleihen, sind allesamt herausragend, markant und langlebig. Sie stammen aus klar abgegrenzten Lagen – und begeistern mit ihrem eigenständigen Profil. Ihren Lagencharakter bringen wir zur Geltung, indem wir uns in den Weinbergen nur auf wenige Rebsorten beschränken und auf große Erntemengen verzichten. Somit versprechen Weine der Stufe VDP.ERSTE LAGE® erstklassige, individuelle und eindrucksvolle Geschmackserlebnisse. VDP.ERSTE LAGE® Weine, die trocken sind, nennen wir VDP.ERSTES GEWÄCHS®. Sie tragen das 1G-Logo auf dem Etikett.

REBSORTE
Regional definierte und zum jeweiligen Weinberg passende Rebsorten. Mehr über die regional zugelassenen Rebsorten finden Sie unten.

ERTRAG
Die Erntemenge ist auf einen Ertrag von maximal 60 Hektoliter* pro Hektar beschränkt.

LESE UND LESEZEITPUNKT Die Trauben werden selektiv von Hand geerntet. Das Lesegut muss aus physiologisch vollreifen Trauben bestehen. VINIFIKATION Die Weine werden ausschließlich mittels traditioneller Produktionsverfahren erzeugt.

ZERTIFIZIERUNG
Zusätzlich zur VDP.Betriebsprüfung wird für Weine der Stufe VDP.ERSTE LAGE® die qualitätsorientierte Arbeit im Weinberg überwacht. Außerdem erfolgt eine Verkostung durch eine Prüfungskommission, die nach regionalen Vorgaben die Weine prüft und freigibt.

KENNZEICHNUNG
Der trockene VDP.ERSTE LAGE-Wein wird als „Qualitätswein trocken“ gekennzeichnet. Für trockene Weine werden keine Prädikatsstufen vergeben. Die trockenen Weine aus einer Lage der Klassifikation VDP.ERSTE LAGE® werden zukünftig mit diesem Logo gekennzeichnet.
Gesetzlich halbtrockene Qualitätsweine tragen keine zusätzliche Bezeichnung. Die Geschmacksangabe halbtrocken ist fakultativ. Gleiches gilt für feinherbe Weine. Frucht- und edelsüße Weine tragen die klassischen Prädikate „Kabinett“, „Spätlese“, „Auslese“, „Beerenauslese“, „Trockenbeerenauslese“ und „Eiswein“.
Ein Wein aus einer Lage der Klassifikation VDP.ERSTE LAGE® trägt neben dem Namen des Weinguts und der Rebsorte eine Kombination aus Orts- und Lagennamen (z. B. Gimmeldinger Biengarten) als Hinweis auf seine Herkunft auf dem Etikett.
Jeder Wein aus einer Lage der Klassifikation VDP.ERSTE LAGE® trägt eine entsprechende Kennzeichnung der Stufe auf der Kapsel.

VERMARKTUNG
Um den VDP.ERSTE LAGE®-Weinen eine angemessene Mindestreife zu verleihen, werden sie erst zur VDP.Weinbörse, die jedes Jahr Ende April in Mainz stattfindet, auf den Markt gebracht.


Folgende Rebsorten wurden von den Regionen zusätzlich zu den VDP.GROSSE LAGE® Rebsorten für die VDP.ERSTE LAGE® definiert:


Baden: Riesling, Weißburgunder, Grauburgunder, Chardonnay, Spätburgunder, Lemberger (Badische Bergstraße & Kraichgau), Silvaner, Scheurebe, Gewürztraminer, Muskateller, Sauvignon Blanc, Auxerrois, Schwarzriesling. Ausschließlich edelsüß: Rieslaner

Franken: Riesling, Silvaner, Weißburgunder, Spätburgunder, Grauburgunder, Scheurebe, Rieslaner, Traminer, Frühburgunder. Ergänzend auf Antrag: Müller-Thurgau, Chardonnay, Sauvignon Blanc, Muskateller, Lemberger

Mittelrhein: Riesling, Spätburgunder

Nahe: Riesling

Pfalz: Riesling, Weißburgunder, Spätburgunder, Grauburgunder, Chardonnay, Gewürztraminer. Als VDP.ERSTES GEWÄCHS® Riesling, Weißburgunder, Spätburgunder. Im edelsüßen Bereich: Scheurebe, Rieslaner und Muskateller

Rheingau: Riesling, Spätburgunder

Rheinhessen: Riesling, Spätburgunder, Silvaner, Weißburgunder, Grauburgunder, Chardonnay

Sachsen / Saale-Unstrut: Riesling, Weißburgunder, Grauburgunder, Spätburgunder, Frühburgunder, Traminer, Chardonnay, Blauer Zweigelt (Saale-Unstrut)

Württemberg: Riesling, Weißburgunder, Grauburgunder, Spätburgunder, Lemberger, Silvaner, Chardonnay, Gewürztraminer, Muskateller, Sauvignon Blanc, Samtrot, Trollinger, Zweigelt, Merlot

 

* Die Natur ist unser Metier und das Wetter bestimmt maßgeblich unser Handwerk. Deshalb sind jahrgangsbedingte Abweichungen von unserem Regelwerk nach regionalen Kriterien möglich. Hierbei können auch die Steilheit der jeweiligen Weinbergslage und die Anzahl der gepflanzten Rebstöcke eine Rolle spielen.

VDP.ORTSWEIN

UNVERWECHSELBARES TERROIR.
Ortsverhaftet, pur und ausdrucksstark.

VDP.ORTSWEINE kommen aus den besten Weinbergen innerhalb eines Ortes. Die Herkunft ist hier also bereits enger umgrenzt als bei den VDP.GUTSWEINEN. Da jeder Ort seine speziellen Bodenstrukturen und Kleinklimata hat, kann man hier schon deutlich das Terroir schmecken. Nur regional typische Rebsorten werden verwandt. VDP.ORTSWEINE vermitteln damit einen ersten Eindruck von unserer Idee der präzisen Herkunft. Sie sind ein Vorbote für unsere Lagenweine und ein echter Geheimtipp – auch gereift.

EINGRENZUNG DER HERKUNFT
VDP.ORTSWEINE entstammen hochwertigen, charaktervollen und traditionellen Weinbergen innerhalb einer Ortsgemarkung. Häufig werden für Kategorie VDP.ORTSWEIN die Vorselektionen der VDP.ERSTEN LAGEN® und VDP.GROSSEN LAGEN® bzw. die Trauben aus Junganlagen der besten Weinlagen verwendet.

ERTRAG
Die Erntemenge ist auf einen Ertrag von maximal 75 Hektoliter pro Hektar beschränkt.

GESCHMACKSTYPUS
Der trockene VDP.ORTSWEIN ist als „Qualitätswein trocken“ gekennzeichnet. Für trockene Weine werden keine Prädikatsstufen mehr vergeben. Fruchtsüße VDP.ORTSWEINE tragen die klassischen Prädikate (Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese, Eiswein).

KENNZEICHNUNG
Auf dem Etikett weist der Ortsname auf die Herkunft hin. Der Begriff VDP.ORTSWEIN kann als umlaufendes Band auf der Kapsel unterhalb des Traubenadlers (bzw. als Banderole auf dem Etikett) angebracht werden.

VERMARKTUNG
Es wird empfohlen, die Weine nicht vor dem 1. März des auf die Ernte folgenden Jahres zu vermarkten.

VDP.GUTSWEIN

EINFACH GUT.
Basis at its best.

Die Einstiegsweine in die Welt des VDP. Bereits auf diesem Level zeigen sich das hohe Niveau und die unverwechselbare Handschrift des Weinguts. Schon hier schmeckt man die Region, in der die Trauben wachsen, und die Tradition, in der hier Weine gemacht werden. Der VDP.Adler garantiert: Alle Trauben für die VDP.GUTSWEINE stammen ausschließlich aus gutseigenen Weinbergen. Man kann sich also darauf verlassen, einen authentischen Wein vor sich zu haben – der noch dazu echt gut schmeckt.   

REBSORTEN
Alle Rebsorten sind zugelassen. Mindestens 80 Prozent der angebauten Rebsorten sollten gebietstypisch sein.

ERTRAG
Die Erntemenge ist auf einen Ertrag von 75 Hektoliter pro Hektar beschränkt.

KENNZEICHNUNG
Ein VDP.GUTSWEIN trägt den Namen des Weinguts, die Region und die Rebsorte auf dem Etikett. Der VDP.GUTSWEIN kann auf dem Etikett oder der Kapsel als solcher gekennzeichnet sein, muss aber nicht. Für trockene Weine werden (ab Jahrgang 2019) keine Prädikatsstufen mehr verwandt. Fruchtsüße VDP.GUTSWEINE tragen die klassischen Prädikate (Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese, Eiswein).

©2020

Fotos: Peter Bender