Betriebs- und Weinprüfungen


Voraussetzung für die Mitgliedschaft und Pflichtenkatalog
(Die Regionalvereine können strengere Regeln festlegen - und tun dies auch)

  • Mitglieder können nur die Inhaber von Weingütern sein
  • Anbau, Ausbau und Vermarktung liegen in einer Hand und werden im eigenen Betrieb durch fachlich hochqualifiziertes Personal betreut
  • Vollerwerbsbetrieb mit 
    - anerkannt dauerhaft gutem Qualitätsstandard
    - gutem nationalem respektive internationalem Ruf 
    - Schatzkammerbeständen
  • Reduzierte Erträge 
  • Gute und beste Weinbergslagen
  • Anbau von 80% traditionellen gebietstypischen Rebsorten (individuell festgelegt durch die Regionalvereine)
  • Umweltschonende Bewirtschaftung der Weinberge 
  • Prädikatsweinanteil über dem Durchschnitt des jeweiligen Anbaugebietes
  • Höhere Mostgewichte (Mindestzuschlag: die Summe von 8° Oechsle, in der Regel auf unterschiedliche Prädikatsstufen verteilt)
  • Verzicht auf Großlagenbezeichnungen
  • Handlese, insbesondere für Weine ab der der Prädikatsstufe Auslese und Eisweine
  • Hochkarätiges Weinangebot (überdurchschnittliche Qualität, mehrere Jahrgänge)
  • Angemessene Hofstelle mit eigener kellerwirtschaftlicher Einrichtung
  • Verwendung des VDP - Zeichens auf der Kapsel

Regelmäßige Betriebsprüfungen garantieren die Einhaltung der Vorraussetzungen und Pflichten des VDP


Regelmäßige Betriebsprüfungen...


...garantieren die Einhaltung der Statute der Prädikatsweingüter. Spätestens alle 5 Jahre werden alle Weingüter auf Herz und Nieren geprüft.

Weingut Langwerth von Simmern