Warum eine Klassifikation?


Ausgangslage

Deutschland hat eine lange und erfolgreiche Weinbautradition. Das Weingesetz von 1971 eröffnete jedoch drei Problemfelder, die es den Weinliebhabern im Laufe der Jahre schwer machten, aus einem vielfältigen und unübersichtlichen Angebot, die besten deutschen Weine zu identifizieren.

  1. Lagennamen hatten ihre Wertigkeit verloren.
    1. 1971 wurden alle Weinbergsflächen in Deutschland als Qualitätsflächen definiert.
    2. Tausende von Lagen wurden zusammengefasst (von ca. 30.000 auf 2.658). Der jeweils bekanntere Lagennamen wurde für die zusammengelegten Flächen - ohne Rücksicht auf die unterschiedliche Qualität der Lagenteile - verwandt.
    3. Großlagen wurden geschaffen, deren Bezeichnungen mit Einzellagennamen verwechselbar sind, und die oft über mehrere Ortschaften hinweg zahlreiche Lagen zusammenfassen. Für den Kunden ist auf dem Etikett der Unterschied zu einer individuellen Einzellage mit eigenem Terroircharakter nicht erkennbar.
  2. Die traditionellen Qualitätsbezeichnungen hatten ihre Qualitätsaussage verloren.
    1. Die Bezeichnung „naturrein“ wurde abgeschafft.
    2. Die Kategorie Qualitätswein mit der Möglichkeit der Chaptalisation wurde eingeführt.
    3. Die Weinmengen, die unter Prädikatsbezeichnungen vermarktet werden konnten, wurden inflationiert, weil nur der Zuckergehalt im Traubensaft über die Qualitätseinstufung entschied
    4. Der hochwertige traditionelle Begriff Cabinett wurde für die Eingangsstufe der Prädikatsweine verwandt (Kabinett).
  3. Die Qualitätsbegriffe wurden nicht mit Geschmackstypizitäten verknüpft
    1. Neue technische Möglichkeiten in der Weinbereitung begünstigten die Erzeugung restsüßer Weine (z.B. durch Süßreserve), die vormals nur „natürlich“ entstanden.
    2. Hochwertige, trockene Weine gab es kaum noch.
    3. Die traditionellen Begriffe wie Spätlese etc wurden für eine Vielzahl von Geschmacksrichtungen verwandt.


Der Weg des VDP

Seit 1984 gibt es innerhalb der Prädikatsweingüter eine interne Klassifikationsbewegung als Antwort auf die vorgenannten Fehlentwicklungen. (s. „Chronologie der VDP-Klassifikation“) In der Satzung von 1990 wurden strenge Prüfkriterien für die Mitgliedschaft im VDP beschlossen, die einer Gutsklassifikation gleichzusetzen ist. Die derzeit auf den Weg gebrachte Lagenklassifikation hat zum Ziel:

Zu 1.
Die Wertigkeit der besten Lagen Deutschlands soll durch die Erzeugung von terroirgeprägten Weinen nach strengen Qualitätskriterien restituiert werden.

Zu 2.
Der große trockene Wein aus Deutschland soll wieder seinen Stellenwert  zurückgewinnen.

Zu 3.
Die Prädikatsbegriffe sollen wieder für eindeutige Geschmacksprofile im traditionellen Sinn stehen.

Seit 2001 entwickeln die Prädikatsweingüter schrittweise und im Austausch mit Kunden, dem Markt sowie der weingeneigten Öffentlichkeit ihr privatrechtliches Klassifikationsmodell fort. Natürlich ist eine optimale Lösung als Antwort auf die Fehlentwicklungen von drei Jahrzehnten nicht in einem Schritt möglich. Zudem sind gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten (Weinbezeichnungsrecht).

Beschluss der außerordentlichen VDP Mitgliederversammlung zur Weiterführung der VDP-Klassifikation vom 25.01.2012 in Neustadt (Umsetzung ab Weinjahrgang 2012)

1. Die Herkünfte sind im VDP zukünftig definiert als
•    VDP Grosse Lage
•    VDP Erste Lage
•    VDP Ortswein
•    VDP Gutswein

2. Die Regionen legen im ersten Schritt ihre VDP Grossen Lagen fest, um dann bei überbe-trieblicher Einigung auch optional VDP Erste Lagen auszuweisen. Somit entscheidet jede Region über die Drei- oder Vierstufigkeit ihrer Herkünfte. Einfachere und mittlere Lagen gehen auf Regionenbeschluss in den VDP Gutsweinen und VDP Ortsweinen auf.

3. Ziel ist es, das Einweinprinzip bei trockenen Lagenweinen umzusetzen. Die Prädikate sind den rest- und edelsüßen Lagenweinen vorbehalten, für die jede Region Geschmackskorridore festlegt.

4. Der trockene Wein aus VDP Grosser Lage ist das Grosse Gewächs.

5. Die Geschmacksangabe „trocken“ ist obligatorisch, die Geschmacksangabe „halbtrocken“ fakultativ.

6. Für die VDP Ortsweine gelten die gleichen Bezeichnungsmöglichkeiten wie für die VDP Lagenweine. VDP Gutsweine können als Qualitätsweine und Prädikatsweine in allen Geschmacksrichtungen bezeichnet werden.

7. Zur Vermeidung unbilliger Härten können sich Mitglieder auf Anzeige von obigen Regelun-gen der VDP Klassifikation unter Nennung der notwendigen Ausnahme befreien lassen.

8. Die Regionen erarbeiten zeitnah regionale Konzepte unter Einhaltung obiger Punkte mit weitergehenden Detailregelungen.

9. Die einzelbetrieblichen Ausnahmeregelungen (Pkt. 7) bedürfen der Zustimmung des Regionalvereins. Diese und die regionalen Ausführungsbestimmungen (Pkt. 8) sind durch den Bundesverband zu bestätigen.

10. Der Marktauftritt unter Maßgabe dieses Beschlusses startet mit dem Jahrgang 2012.

Nachsatz

Die Prädikatsweingüter verstehen sich als Wegbereiter einer für Verbraucher eindeutigen Kennzeichnung von herkunftsgeprägten Spitzenweinen. Die Zustimmung und Auseinandersetzung der Branche mit dem Thema und nicht zuletzt zahlreiche Nachahmer zeigen, dass der Weg in die richtige Richtung geht. Die Prädikatsweingüter sind sich bewusst, dass zur Zielerreichung manchmal auch Umwege beschritten werden müssen, vor allem aus weingesetzlichen Gründen, aber auch aufgrund der unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten.

Ziel aller Bemühungen der Prädikatsweingüter und entscheidend für die Zukunft des deutschen Spitzenweinbaus sind handwerklich gefertigte, kulturbeseelte, terroirgeprägte Weine bei gleichzeitiger Bewahrung der stilistischen Vielfalt Deutscher Weine. Mit unseren Böden, Mikroklimaten, Rebsorten und dem Engagement unserer Winzer verfügen wir über enorme Ressourcen. Richtig eingesetzt sichern sie die Existenz unserer Weingüter und befriedigen im Konzert der Großen Weine dieser Welt die wachsende Sehnsucht nach authentischem Genuß.