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Die Geschichte des Bundesverbandes


Lange Tradition: Versteigerung an der Mosel

1910 GEGRÜNDET ALS VERBAND DEUTSCHER NATURWEINVERSTEIGERER E.V.
(*Für Naturweine, bzw. naturbelassenen Weine galt ein absolutes Zuckerungsverbot zur Erhöhung des natürlichen Alkoholgehaltes. Naturweine sind die Prädikatsweine von heute.)

1. Vorsitzender: Albert von Bruchhausen, Oberbürgermeister der Stadt Trier

Gründungsvereine:
▪    Verein der Naturweinversteigerer der Rheinpfalz
▪    Vereinigung Rheingauer Weingutsbesitzer e.V.
▪    Trierer Verein von Weingutsbesitzern der Mosel, Saar und Ruwer e.V.
▪    Verein badischer Naturweinversteigerer
▪    Verein der Naturweinversteigerer in Hessen
▪    Verein der Naturweinversteigerer an der Nahe

1926 ERST JETZT ERFOLGT DIE EINTRAGUNG IN DAS VEREINSREGISTER

1934 NEUER 1. VORSITZENER
Kreisbauernführer Jakob Werner, Rüdesheim wird 1. Vorsitzender.
Der Verband wird dem Reichsnährstand angegliedert.

1935 BESCHLUSS EINER NEUEN SATZUNG
Zweck des Verbandes ist, das Interesse der Versteigerer deutscher Naturweine im Einvernehmen mit dem Reichsnährstand zu wahren und zu fördern. Seine Tätigkeit erstreckt sich insbesondere auf:
▪    Regelung der Versteigerungsbedingungen und Termine
▪    Gemeinsame Werbung
▪    Ausstellungen im In- und Ausland
▪    Alle sonstige den Weinabsatz berührende Fragen
▪    Austausch von Erfahrungen im Weinbau und in der Weinbehandlung

1938 LETZTE ORDENTLICHE VERBANDSAUSSCHUSSSITZUNG VOR KRIEGSAUSBRUCH

BIS 1945 RUHT DIE ARBEIT DES VERBANDES

1949 WIEDERAUFNAHME DER VERBANDSARBEIT
1. Vorsitzender: Dr. Albert Bürklin, Wachenheim
Annahme einer neuen Satzung (*erforderliche Änderungen im Sinne einer Umstellung auf demokratische Verhältnisse*)
Mitgliedsvereine:
▪    Verein der Naturweinversteigerer der Rheinpfalz, Neustadt
▪    Trierer Verein v. Weingutsbesitzern der Mosel, Saar und Ruwer e. V. , Trier
▪    Vereinigung Rheingauer Weingüter, Eltville
▪    Verein Badischer Naturweinversteigerer e. V., Freiburg
▪    Verein der Naturweinversteigerer in Rheinhessen e. V. Mainz

1955 SATZUNGSÄNDERUNG
§3:Mitglieder des Verbandes können nur solche Vereine sein, deren Mitglieder ausschließlich naturreine Weine eignen Wachstums naturrein einlegen und in naturreinem Zustand versteigern oder sonst veräußern.
(*gemeint ist: Zuckerung zur Erhöhung des natürlichen Alkoholgehaltes ist den Mitgliedern generell verboten.) 

1955 ERSTE SPITZENWEINVERSTEIGERUNG DES VERBANDES IN WIESBADEN

1958 BESCHLUSS EINER NEUE SATZUNG
Die Überwachung der Weine aller Mitglieder.
Neue Bedingungen für den Verbandsverein:
▪    Überwiegende Erzeugung von Naturweinen.
▪    Anlage der Weinberge, Auswahl der Rebsorten und Einrichtung der Keller sollen nachhaltige Gewähr für die Erzeugung einwandfreier Naturweine geben.
▪    Mitglieder sollen zu entsprechender Rebsortenwahl, Sorgfalt bei der Weinbergspflege, Lese und Kellerbehandlung angehalten werden, um gute und hochwertige Naturweine zu erzeugen.

1969 NEUER 1. VORSITZENDER
Wolfgang Michel, Hochheim

1971 NAMENSÄNDERUNG
in Verband Deutscher Prädikatswein-Versteigerer e. V. (VDPV)

1972 BESCHLUSS EINER NEUEN SATZUNG
▪    Umstellung von einem Verband der Versteigerungsvereine auf einen Verband der Weingüter
▪    Förderung des Qualitätsstrebens und Regelung der Verkaufsbedingungen
▪    Vertretungsanspruch der Mitglieder gegenüber anderen Verbänden
▪    Neuer 1. Vorsitzender: Peter W. von Weymarn, Nierstein
▪    Namensänderung in Verband Deutscher Prädikatsweingüter (VDP)

1978 NEUER 1. VORSITZENDER
Erwein Graf Matuschka-Greifenclau, Schloss Vollrads

1982 SATZUNGSÄNDERUNG
▪    Festlegung der Mostgewichtsanhebung
▪    Pflicht zur Führung des Verbandszeichens
▪    Strenge Trennung von Erzeugerabfüllungen und Kellereiweinen der Güter

1990 NAMENSÄNDERUNG, NEUER 1. VORSITZENDER & SATZUNGSÄNDERUNG
▪    Namensänderung in Verband Deutscher Prädikats- und Qualitätsweingüter e.V.
▪    Neuwahl des Vorstandes, Präsident: Michael Prinz zu Salm-Salm, Wallhausen
▪    Neufassung der Ziele des VDP - Neu: auf dem Weg zum naturnahen Weinbau
Einführung strenger Erzeugungsregeln:
▪    Erntemengenbegrenzung, Mostgewichtsanhebung, Vermarktungsregeln: Pflicht zur Führung des Verbandszeichens auf der Kapsel und regelmäßige Betriebskontrolle
▪    Grundsatzbeschluss pro Klassifikation

1994 SATZUNGSÄNDERUNG:
▪    Verzicht auf Großlagenregelung
▪    Garantie der Handlese ab Prädikat Auslese

1996    VDP-MANIFEST
Verabschiedung des VDP-Manifestes um das Weinkulturerbe für die Zukunft sichern

1998 KLASSIFIKATION 
Verabschiedung einheitlicher Klassifikationsgrundsätze für klassifizierte Gewächse Deutscher Herkunft

2000 NAMENSÄNDERUNG
in VDP. Die Prädikatsweingüter

2002 KLASSIFIKATIONSSSTATUT DER PRÄDIKATSWEINGÜTER

Verabschiedung des dreistufigen Klassifikationsmodells mit der Einteilung in Guts- und Ortsweine, Klassifizierte Lagenweine sowie Grosse bzw. Erste Gewächse

2007 NEUER 1. VORSITZENDER
Neuwahl des Vorstandes, Präsident: Steffen Christmann, Gimmeldingen

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