Betriebs- und WeinprüfungenVoraussetzung für die Mitgliedschaft und Pflichtenkatalog
(Die Regionalvereine können strengere Regeln festlegen - und tun dies auch)
- Mitglieder können nur die Inhaber von Weingütern sein
- Anbau, Ausbau und Vermarktung liegen in einer Hand und werden im eigenen Betrieb durch fachlich hochqualifiziertes Personal betreut
- Vollerwerbsbetrieb mit
- anerkannt dauerhaft gutem Qualitätsstandard
- gutem nationalem respektive internationalem Ruf
- Schatzkammerbeständen- Reduzierte Erträge
- Gute und beste Weinbergslagen
- Anbau von 80% traditionellen gebietstypischen Rebsorten (individuell festgelegt durch die Regionalvereine)
- Umweltschonende Bewirtschaftung der Weinberge
- Prädikatsweinanteil über dem Durchschnitt des jeweiligen Anbaugebietes
- Höhere Mostgewichte (Mindestzuschlag: die Summe von 8° Oechsle, in der Regel auf unterschiedliche Prädikatsstufen verteilt)
- Verzicht auf Großlagenbezeichnungen
- Handlese, insbesondere für Weine ab der der Prädikatsstufe Auslese und Eisweine
- Hochkarätiges Weinangebot (überdurchschnittliche Qualität, mehrere Jahrgänge)
- Angemessene Hofstelle mit eigener kellerwirtschaftlicher Einrichtung
- Verwendung des VDP - Zeichens auf der Kapsel
Regelmäßige Betriebsprüfungen garantieren die Einhaltung der Vorraussetzungen und Pflichten des VDP