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Chronologie der VDP Klassifikation


Der lange Weg des VDP zur ERSTE LAGE Klassifikation

Chronologische Aufarbeitung der erfolgreichen Etappenziele zweier Dekaden – von der Idee bis zur Umsetzung.

1984

Rheingau: DIE CHARTA-VEREINIGUNG WIRD GEGRÜNDET. Ab 1987 nimmt sie die Tradition der Dahlenschen Karte von 1885 wieder auf und klassifiziert für ihre Mitglieder Spitzenlagen des Rheingaus als „von alters her als beste Flächen bekannte Lagen“. Aus diesen Lagen können die Mitglieder nach festgelegten Erzeugungsrichtlinien Weine vinifizieren, die die Bezeichnung „ERSTES GEWÄCHS nach den Richtlinien der CHARTA“ tragen.

1992

Rheingau: Die ersten Rieslinge werden mit dem Zeichen der drei romanischen Doppelbögen auf schwarzem Grund auf dem Etikett ausgezeichnet.

1992 - 1998

In der Pfalz und in Rheinhessen bilden sich Klassifizierungsinitiativen.

April 1993

STRASSBURGER-MANIFEST, verkündet anlässlich des Gipfeltreffens europäischer Spitzenweingüter von Union des Grands Crus de Bordeaux und VDP. Die Prädikatsweingüter. Aus der Satzung:
„Wir fordern

  • eine Regelung für jede europäische Weinbauregion, auf das Bezeichnungsrecht ihrer Weine Einfluss zu nehmen.
  • eine Regelung, die die Sicherung bzw. Einführung von regionalen Ursprungsbezeichnungen und Klassifizierungen ermöglicht
  • eine Gesetzgebung, die auf die Bedürfnisse der traditionellen Weinbauregionen Rücksicht nimmt
  • insbesondere den Respekt vor den unterschiedlichen weinbaulichen Bedingungen und Tradi-tionen Europas. Ungleiches muss ungleich behandelt werden
  • Notwendig sind faire Bedingungen für alle Erzeuger, die sich der Qualität und Weinkultur in beson-derem Maße verpflichtet wissen.“

 

Juli 1996

Speyer:  VDP-MANIFEST Weinkulturerbe für die Zukunft sichern. „Eine Klassifizierung der Weinberge, deren Vorteile andere Weinbauländer längst erkannt haben, sichert unser gemeinsames Kulturerbe für die Zukunft.“

1997

VDP-NAHE beschließt Riesling-Statut. Nur noch Riesling-Weine aus den besten, abgegrenzten Weinbergen werden mit Lagenbezeichnung angeboten.

1998

GRÜNDUNG DES COMITÉ ERSTES GEWÄCHS. Weingüter der Regionen RHEINGAU, RHEINHESSEN UND PFALZ schließen sich zusammen, um gemeinsam den ERSTES GEWÄCHS Gedanken voranzutreiben, Kriterien zu definieren, Weine solcher Art zu erzeugen und in der Öffentlichkeit bekannt zu machen.

Juli 1998

Bacharach: EINHEITLICHE KLASSIFIKATIONSGRUNDSÄTZE FÜR KLASSIFIZIERTE GEWÄCHSE DEUTSCHER HERKUNFT. Die Klassifikation von Herkünften, Gewächsen oder Gütern, je nach regionalen Gegeben- und Besonderheiten, wird zum erklärten Ziel der VDP-Weingüter. Sie soll lang-fristig wiedererkennbare Weine höchster Qualität mit einer festen Weinprogrammatik als international vergleichbare "Grand Crus" schaffen; Weine, die durch Herkunft, Rebsorte und Geschmacksbild ein klares, hochklassiges Profil haben. Kriterien für die Erzeugung klassifizierter Gewächse: Die Herkunft beschränkt sich auf klassifizierte Rebflächen. Bei den Rebsorten kommen nur die traditionellen in Frage wie Riesling und Burgunderarten. Ein maximaler Ertrag ist festzulegen - weit unterhalb der ohnehin niedrigen VDP-Höchsterträge. Die Handlese ist obligatorisch und der Freigabe der Spitzenweine sollen strenge Verkostungen vorausgehen. Diese Mindestanforderungen gelten zusätzlich zu den allgemeinen 30 Kriterien der VDP-Mitgliedschaft.

Frühjahr 1999

Rheingau: DIE GÜTEKARTE DER RHEINGAUER LAGEN WIRD PRÄSENTIERT und die Gütezeichenverordnung „ERSTES GEWÄCHS“ verabschiedet. Mit dem Jahrgang 1999 gibt es erstmals Weine die den Begriff „ERSTES GEWÄCHS“ auf dem Etikett verwenden dürfen.

Juli 2001

Castell: VDP verabschiedet verbandsinterne Klassifikation – Mitgliederversammlung einigt sich auf Drei-Stufen-Modell. Eine Kombination der besten Teile der Bordeaux- und Burgund-Klassifizierungen

  • In der dritten Stufe der Qualitätspyramide sind die Guts- und Ortsweine angesiedelt.
  • Die zweite Stufe der Qualitätspyramide stellen die „Klassifizierten Lagenweine“ dar. Zukünftig verwenden VDP-Güter nur noch Lagennamen, deren Weine eine besondere Lagen- bzw. Herkunfts-Charakteristik aufweist. Jeder Regionalverein klassifiziert diese Lagen privatrechtlich in Eigenverantwortung. 2. Die Weine müssen zusätzliche, qualitative Kriterien erfüllen.
  • In der Ersten und höchsten Stufe der Qualitätspyramide finden sich die GROSSEN GEWÄCHSE. Für diese Qualitäts-Spitze werden die Lagen parzellenscharf abgegrenzt und es gelten erneut strengere Erzeugungskriterien.

„Auch in Zukunft bestimmen freiwillige Selbstbeschränkung, handwerkliches Können und das Streben nach Klasse statt Masse unser Handeln und das Qualitätsstreben der Spitzenweingüter.“

Juni 2002

Oestringen: VDP-MITGLIEDERVERSAMMLUNG ERREICHT HISTORISCHEN DURCHBRUCH BEIM KLASSIFIKATIONSSTATUT FÜR GROSSE GEWÄCHSE - Prädikatsweingüter aller Weinregionen Deutschlands einigen sich auf einheitliche Erzeugungsrichtlinien.
Nach intensivem Meinungsaustausch werden die Ausführungsbestimmungen für ein überregional gültiges, strenges und einheitliches Qualitätsregelwerk verabschiedet. Kernpunkt ist die Festlegung von GROSSEN GEWÄCHSEN als trockener Wein. Die edelsüßen Weine sind den GROSSEN GE-WÄCHSEN gleichgestellt. Die Kennzeichnung erfolgt durch ein gemeinsames Logo , geprägt auf der Flasche oder hinter dem Lagennamen hochgestellt, sowie durch die Nennung der Prädikate bei den edelsüßen Gewächsen. Noch im gleichen Jahr schließen die Mitglieder in den regionalen Comités aus den Regionen PFALZ, SAALE-UNSTRUT UND WÜRTTEMBERG BADEN, FRANKEN, MITTELRHEIN, NAHE RHEINGAU, RHEINHESSEN die Abgrenzung ihrer Lagen ab und präsentieren bei der Premiere der GROSSEN GEWÄCHSE in Berlin den ersten Jahrgang GROSSER GEWÄCHSE.

März 2003

Düsseldorf: COMITÉ „ERSTE LAGE“ verabschiedet regionale Ausführungsbestimmungen zum dreistufigen Klassifikations-Statut an MOSEL-SAAR-RUWER. Unterschiedliche Terroirs verlangen eigene Konzepte.
Das Modell der „ERSTEN LAGE“ fügt sich im Bezug auf die strengen Erzeugungskriterien in den 2002 verabschiedeten Klassifikationsrahmen ein. Im Bezug auf den Weinstil beachtet es jedoch die speziellen Terroir-Gegebenheiten und den traditionellen Weinstil an Mosel, Saar und Ruwer. So umfassen Weine unter der Bezeichnung „ERSTE LAGE“ das ganze Spektrum spannender Interpretationen des Terroirs: gehaltvolle, trockene Qualitätsweine, subtile, leichte Kabinette, fruchtige, elegante Spätlesen und komplexe, edelsüße Auslesen. Beim Klassifikationsmodell „ERSTE LAGE“ werden also klare Geschmacksdefinitionen für die einzelnen Prädikate festgelegt .
Fazit: Genau wie die Klassifikation in St. Emilion eine andere ist als im Medoc, so verlangen auch die regionalen Unterschiede in Deutschland unterschiedliche Interpretationen der Klassifikation. Alle klassifizierenden Regionen nutzen das gemeinsame Logo zur Kennzeichnung der Weine aus der ersten Stufe der Qualitätspyramide.

August 2003

AHR adaptiert als letzte Region das Klassifikationsstatut zur Erzeugung GROSSER GEWÄCHSE.
Als letzter Regionalverein im VDP entschließen sich die Prädikatsweingüter an der Ahr, das dreistufige Klassifikationsmodell umzusetzen. Sie klassifizieren 15 Lagen, die fortan nur noch auf dem Etikett erscheinen. Regionaltypisch für die Ahr werden nur Spät- und Frühburgunder mit einem natürlichen Mindestmostgewicht von 90° Oechsle für die Erzeugung GROSSER GEWÄCHSE zugelassen. Im übrigen werden die strengen Richtlinien übernommen.
 

Juni 2006

Die Mitgliederversammlung der Prädikatsweingüter beschließt eine Agenda 2015 für die Spitze der VDP Klassifikation

  • „VDP ERSTE LAGE“ heißt der einheitliche Oberbegriff in allen Anbaugebieten für alle Weine der obersten Kategorie: Das Logo „Eins mit Traube“ kennzeichnet diese Weine auf dem Etikett und/oder auf der Flasche eingeprägt.
  • Alle Weine, die als VDP ERSTE LAGE bezeichnet werden, werden nach gleichen terroir-orientierten, strengen Kriterien vinifiziert.
  • Die trockenen VDP ERSTE LAGE Weine werden als GROSSES GEWÄCHS bezeichnet. Ab Jahrgang 2006 sind diese Weine gesetzlich trocken, das heißt max 9 g/ltr. Restzucker.
  • Die fruchtsüßen VDP ERSTE LAGE Weine werden mit den Prädikaten im traditionellen Sinn gekennzeichnet, z.B. Spätlesen, Auslesen bis hin zur Trockenbeerenauslese. Jede Region definiert für jeden einzelnen Weinberg, welche Geschmackstypen – ggf. auch mehrere - das Terroir optimal interpretieren.
  • Lagen, die zur obersten Kategorie zählen, werden nicht mehr in der zweiten Klassifikationsstufe bei den Klassifizierten Lagenweinen verwendet. (Lagenverbrauch)

Januar 2012

Die außerordentliche Mitgliederversammlung der Prädikatsweingüter beschließt einstimmig die Fortentwicklung der VDP-Klassifikation hin zu einer vierstufigen Herkunftspyramide:

  • Die Herkünfte sind im VDP zukünftig definiert als
    VDP Grosse Lage
    VDP Erste Lage
    VDP Ortswein
    VDP Gutswein
  • Die Regionen legen im ersten Schritt ihre VDP Grossen Lagen fest, um dann bei überbe-trieblicher Einigung auch optional VDP Erste Lagen auszuweisen. Somit entscheidet jede Region über die Drei- oder Vierstufigkeit ihrer Herkünfte. Einfachere und mittlere Lagen gehen auf Regionenbeschluss in den VDP Gutsweinen und VDP Ortsweinen auf.
  • Ziel ist es, das Einweinprinzip bei trockenen Lagenweinen umzusetzen. Die Prädikate sind den rest- und edelsüßen Lagenweinen vorbehalten, für die jede Region Geschmackskorridore festlegt.
  • Der trockene Wein aus VDP Grosser Lage ist das Grosse Gewächs.
  • Für die VDP Ortsweine gelten die gleichen Bezeichnungsmöglichkeiten wie für die VDP Lagenweine. VDP Gutsweine können als Qualitätsweine und Prädikatsweine in allen Geschmacksrichtungen bezeichnet werden.
  • Die Regionen erarbeiten zeitnah regionale Konzepte unter Einhaltung obiger Punkte mit weitergehenden Detailregelungen.
  • Der Marktauftritt unter Maßgabe dieses Beschlusses startet mit dem Jahrgang 2012.